Der Maßnahmenkatalog gliedert sich in sechs übergreifende Handlungsfelder: Gebäudeenergie, Mobilität, Verpflegung, Beschaffung, Transparenz und Controlling sowie Glaubwürdigkeit. In ihnen werden Maßnahmen definiert, welche die Gliederungen, Einrichtungen und Dienste der AWO bundesweit in verschiedenen Zeithorizonten umsetzen werden. Hierzu zählen neben vielen anderen Punkten die Verpflichtung einer 100%igen Versorgung mit Ökostrom bis 2025, eine Begrenzung des CO2-Ausstoßes von Fahrzeugflotten ab 2023, ein klares Bekenntnis zu genussvoller, gesunder und klimafreundlicher Verpflegung, Kriterien für die Beschaffung von bio-fairen sowie regionalen Produkten, die Einführung eines CO2-Fußabdrucks als verbindliches Steuerungsinstrument für den Klimaschutz sowie ein künftig alle zwei Jahre zu veröffentlichender Klimabericht.