Der Erkenntnisgewinn aus den Verfahrensabläufen vor Ort, im Gerichtsbezirk, im Landkreis kann und muss dazu beitragen, Kinder zukünftig besser vor Gewalt in und außerhalb der Familie und manchmal auch vor einem Versagen der zuständigen Behörden und Gerichte zu schützen. Nicht nur die mit dem konkreten Fall in Staufen befassten Behörden und Gerichte müssen prüfen, wo Versäumnisse zu dem schweren Leid des betroffenen Jungen geführt haben. „Zum Schutz der Minderjährigen vor sexualisierter Gewalt müssen die Strukturen und Abläufe in Jugendämtern, in Familiengerichten und in Staatsanwaltschaften so verbessert werden, dass sich ein derartiger Missbrauchsfall nicht mehr wiederholt bzw. entschiedenes Handeln nach sich zieht“, betont Wolfgang Stadler.