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Keine gesetzliche Diskriminierung von Asylsuchenden aus den Balkanländern

23.06.2014 Der Innenausschuss des Bundestags berät heute den Gesetzentwurf zur „Änderung des Asylverfahrensgesetzes zur Einstufung von Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sichere Herkunftsländer“. Der Entwurf sieht vor, dass Asylbewerbern und Ausländern mit einer Duldung die Wartefrist zur Ausübung einer Beschäftigung auf drei Monate verkürzt werden kann. „Allerdings wird diese Verkürzung nur wirksam Menschen in Arbeit bringen, wenn auch die arbeitsrechtliche Vorrangprüfung entfällt. Diese sieht vor, dass zunächst geprüft wird, ob es nicht einen bevorrechtigten Arbeitssuchenden – beispielsweise einen Deutschen oder Europäer – gibt. Darüber hinaus muss die Arbeitsverwaltung eine Arbeitsvermittlung für diesen Personenkreis einführen“, sagt das AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Bereits heute sind Asylanträge aus Ländern Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien dem Schnellverfahren unterworfen. Hier findet keine ernsthafte Prüfung der Fluchtgründe statt, sondern die Asylgesuche werden vorab als unbegründet deklariert. Dabei dauern die Verfahren bis zur ersten Instanz bei diesen Ländern in der Regel nicht länger als drei Monate. „Die jetzt geplante Einstufung als sichere Herkunftsländer soll angeblich der Verkürzung der Verfahren dienen. Sie steht aber in eklatantem Widerspruch zur Realität in den drei genannten Staaten. Vor allem Angehörige der Roma und anderer Minderheiten werden in diesen Ländern teilweise massiv rassistisch diskriminiert“, erklärt Döcker. Vielen Betroffenen wird der Zugang zu Arbeit, zu medizinischer Versorgung, zu regulären Wohnungen und oft gar zu sauberem Trinkwasser verwehrt.

Während in Staaten wie Belgien oder der Schweiz Asylverfahren von Roma im ersten Halbjahr 2013 Schutzquoten über zehn Prozent erreichten und damit der realen Situation in den Herkunftsstaaten zumindest teilweise Rechnung getragen wurde, sollen diese hierzulande regulär als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. Die Arbeiterwohlfahrt hält den Gesetzentwurf für eine Scheinmaßnahme zur Abschreckung nicht erwünschter Flüchtlingsgruppen und fordert ein entschiedenes Vorgehen gegen die zunehmende, rassistisch motivierte Gewalt gegenüber Europas Minderheiten. Die gleichzeitig in der Öffentlichkeit geführte Debatte um die so genannte Armutszuwanderung entbehrt jeglicher Fachlichkeit und gesellschaftlicher Verantwortung. „Damit wird ein idealer Nährboden für Populismus und Diskriminierung sowie gewalttätige Übergriffe gegen Flüchtlinge geschaffen“, so das Vorstandsmitglied. „Sollte die Bundesregierung die genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten einstufen und damit diskriminierten Menschen den Zugang zu einem ordentlichen Asylverfahren verwehren, wird die Ausgrenzung und Benachteiligung der Roma und anderer Minderheiten billigend in Kauf genommen“, schließt Döcker ab.