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Kein Befreiungsschlag: Kabinettsbeschluss zum Kita-Ausbau

20.08.2014 „Der heutige Kabinettsbeschluss zum Kita-Ausbau weist in die richtige Richtung und bleibt dennoch unzureichend, was das Finanzvolumen und das Tempo betrifft“, so der Vorstandsvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt Wolfgang Stadler. Hintergrund ist das heute vom Bundeskabinett beschlossene „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung".

„Mit den neuen 550 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln kann nicht einmal der wachsende quantitative Betreuungsbedarf realisiert werden“, stellt Stadler fest. Das verdeutlichen Zahlen: Die Bundesregierung geht von einem Betreuungsbedarf von 41,7 Prozent für Kinder unter drei Jahren aus. Allerdings sind derzeit nur 39 Prozent durch ausreichende Finanzmittel unterfüttert, was schon bei der Anzahl der Plätze auf ein Manko hinweist. Allein die quantitative Lücke ist nicht durch die neuen 550 Millionen zu deckeln. Ganz zu schweigen von den versprochenen qualitativen Verbesserungen oder gar einem Ausbau von Ganztagsangeboten.

„Diese tröpfchenweisen Verbesserungen verkennen, dass bereits heute der Bedarf an guten, qualitativ abgesicherten Kita-Betreuungsplätzen groß ist“, führt Stadler aus. Jüngst hatte die Bertelsmann Stiftung allein für die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels jährlich 5 Milliarden Euro an Mehrausgaben veranschlagt. Dabei darf man sich von den Summen nicht abschrecken lassen, denn es handelt sich um reine Bruttokosten. Das heißt, dass durch zusätzliche Beschäftigte beispielweise Steuern und Sozialabgaben in einem erheblichen Maß an den Bund zurückfließen.

„Dass es aus pädagogischer Sicht dringend notwendig ist, die Rahmenbedingungen zu verbessern und zu vereinheitlichen, ist unter Fachleuten unstrittig. Was fehlt ist der politische Mut nun auch folgerichtig ein bundeseinheitliches Qualitätsgesetz für Kita-Einrichtungen und die Kindertagespflege auf den Weg zu bringen. Dieser Schritt wurde auch heute verpasst“, schließt der Vorstandsvorsitzende ab.