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Initiative zur Mietpreisbremse ist richtig

26.05.2014 „Der Referentenentwurf zur Mietpreisbremse ist der richtige Schritt gegen den derzeitigen Mietanstieg. Demnach darf die Miete bei Wiedervermietung zukünftig nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen“, erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Das sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung vor. Die ausführliche Stellungnahme der Arbeiterwohlfahrt finden Sie anbei.

„Die Mieten steigen in vielen Gegenden unaufhörlich und vielfach wird Wohnen nicht mehr bezahlbar. Das ist nicht nur in Ballungsräumen oder Universitätsstädten zu spüren, sondern gerade für Haushalte mit geringem Einkommen und Personen im SGB II oder SGB XII-Leistungsbezug ist die Lage kaum mehr tragbar. Folglich werden diese Personen in sogenannte sozial benachteiligte und stigmatisierte Randgebiete verdrängt“, unterstreicht Stadler. Dieser Lage ist entschieden zu begegnen und die soziale Spaltung der Städte aufzuhalten.

„Deshalb ist die Mietpreisbremse in dem jetzigen Gesetzesentwurf so wichtig. Enttäuschend bleibt jedoch, dass der Gesetzgeber die langjährige Forderung der AWO nach einer flächendeckenden Regelung nicht aufgegriffen hat“, hebt der Vorstandsvorsitzende hervor. Die örtliche Begrenzung der Mietpreisbremse auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bringt einen hohen Aufwand mit sich. So müssen die Länder erst Verordnungen erlassen und Gebiete festlegen, um den unbestimmten Begriff auszufüllen. Das bietet aus rechtlicher Perspektive viele Angriffsflächen. Denn sobald Gebiete unterschiedlich behandelt werden, sind Klagewellen zu erwarten. „Dieses Problem hätte man mit der Einführung einer flächendeckenden Mietpreisbremse bei Wiedervermietung vermeiden können“, betont Stadler.

Mindestens genauso wichtig ist für die AWO aber auch, dass von dem Gesetzentwurf eine Signalwirkung für andere Regelungsbereiche ausgeht: „Die letzten Jahre waren von einer erheblichen Reduzierung der öffentlich geförderten Wohnungsbestände gekennzeichnet. Hier braucht es jetzt dringend neue Investitionsimpulse“, erklärt Stadler. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, öffentlich geförderten Mietwohnungsbau zu beauftragen. Auch beim Wohngeld braucht es eine Anpassung an die Miet- und Einkommensentwicklungen und eine Wiedereinführung des pauschalierten Zuschusses für Heizkosten. „Ein zentraler Punkt ist, dass die immer schneller steigenden Stromkosten in einer neuen Energiekostenkomponente beim Wohngeld berücksichtigt werden“, schließt der Vorstandsvorsitzende ab.

Die ausführliche Stellungnahme zur Mietpreisbremse finden Sie hier [...].