„Für uns ist der Umgang mit Sterben, Tod und Trauer eine zentrale Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Es gilt alle Menschen in ihrer letzten Lebensphase im Blick zu haben und sich für ihre Erwartungen an eine gelungene Sterbebegleitung einzusetzen“, verdeutlicht Döcker. Der Auf- und Ausbau der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung als flächendeckendes Angebot ist in diesem Zusammenhang entscheidend, um den Menschen mit ihren Ängsten und Sorgen vor dem Lebensende adäquat zu begegnen.
„Die im Gesetzentwurf unzureichende Finanzierung der palliativen Pflege führt allerdings zu Problemen“, unterstreicht das Vorstandsmitglied vor dem Hintergrund eines zentralen Trends: Heutzutage ziehen Pflegebedürftige immer älter, kränker und pflegebedürftiger in ein Heim. Folglich geht ihre Versorgung mit höheren und komplexeren Pflege- und Behandlungsbedarfen einher als das früher der Fall war. Nicht selten ist vom Tag des Einzugs an eine intensive medizinische und/oder palliative Pflege und Sterbebegleitung erforderlich. Für die Einrichtungen bedeutet es einen erheblichen Mehraufwand, ihre qualitative Versorgung weiterhin sicherzustellen. Das liegt zum einen an den höheren Pflege- und Betreuungsaufwänden, zum anderen an den komplexen Koordinierungs-, Steuerungs-und Unterstützungsaufgaben. Diese werden gegenwärtig nicht finanziert. Klar ist, dass die vorgesehenen Regelungen diese Mehrkosten letztendlich auf den Pflegebedürftigen in Form von steigenden privaten Zuzahlungen abwälzen. Dies stellt eine Ungleichbehandlung von sterbenden Menschen in Pflegeheimen zu sterbenden Menschen in stationären Hospizen dar, denen keinen Zuzahlungen für die stationäre Versorgung entstehen.
Die AWO setzt sich dafür ein, dass die Behandlungspflege von Heimbewohnerinnen und -bewohnern in stationären Einrichtungen – und damit auch die palliative Versorgung – systemlogisch ins fünfte Sozialgesetzbuch zurückgeführt wird. Dort ist ihre Finanzierung zu sichern.