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Heizkostenzuschlag: Bundesregierung will zentrale AWO-Forderung erfüllen

18.09.2014 „Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung plant die Heizkostenpauschale beim Wohngeld wieder einzuführen. Das wäre absolut richtig“, erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Damit würde eine Forderung der Arbeiterwohlfahrt erfüllt werden. Der Zuschlag zu den Heizkosten im Wohngeld war zum 1. Januar 2011 gestrichen worden. Inzwischen sind die realen Heizkosten jedoch rasant angestiegen. Laut einer Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Jahr 2013 allein um 61 Prozent beim Heizöl. Wohnen wird zudem aufgrund steigender Mietpreise in den Ballungsräumen immer teurer. Das ist insbesondere für Menschen mit geringeren Einkommen ein großes Problem, das sie kaum mehr bewältigen können. „Die Arbeiterwohlfahrt warnt seit Jahren vor einer Entwicklung, in der sich Städte in Arm und Reich aufteilen“, hebt Stadler hervor. Diese Entwicklungen beeinträchtigen am Ende in massiver Weise die Lebensqualität der Menschen. Und treiben die soziale Spaltung weiter voran.

Deshalb ist aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt die Wiedereinführung eines pauschalen Heizkostenzuschusses beim Wohngeld ein erster wichtiger Schritt. „So wird Menschen mit geringeren Einkommen konkret geholfen“, unterstreicht der Vorstandsvorsitzende. Durch die pauschale Zuschussgewährung profitieren Empfänger zudem direkt davon, Energie zu sparen. Genau hier setzt eine weitere Forderung der Arbeiterwohlfahrt an. „Vor allem hinsichtlich investiver Maßnahmen wie beispielsweise bei der Anschaffung energiesparender Neugeräte, brauchen die Empfänger von Transferleistungen mehr Unterstützung. „Fest steht auch, dass zügig die geplante Mietpreisbremse verwirklicht und der soziale Wohnungsbau in den betroffenen Städten ausgebaut werden muss. Langes Zaudern und Zögern können wir uns hier nicht leisten“, schließt Stadler ab.