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Hartz IV-Satz muss endlich realen Bedarf abdecken

26.04.2012 „Die Grundsicherung muss endlich das reale Existenzminimum abbilden. Der derzeitige Hartz-IV-Satz unterschätzt den tatsächlichen Bedarf systematisch“, begrüßt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler das gestrige Urteil des Berliner Sozialgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Hatz-IV-Sätze.

Nun benötige man ein transparentes Verfahren und keine willkürlichen Festlegungen. „Wenn man ein sauberes und verfassungskonformes Verfahren erreichen will, sollte man es nicht in Hinterzimmern stricken, sondern Expertengruppen und relevante gesellschaftlicher Akteure beteiligen“, fordert Stadler. 
Das Gericht monierte insbesondere die Auswahl der unteren 15 Prozent der Alleinstehenden als Referenzgruppe. Genau diese willkürliche Festlegung kritisierte die AWO von Beginn an, denn damit würde die verdeckte Armut nicht berücksichtigt werden. „Auch dass bestimmte Verbrauchspositionen aus den Bedarfen herausgerechnet werden, haben wir methodisch nie verstanden“, erklärt Stadler und fügt hinzu: „Menschen müssen nicht nur essen und trinken, sondern leben auch von Beziehungen und dem Miteinander. Genau das wird derzeit völlig außer Acht gelassen.“
Beispielhaft ist der heruntergerechnete Mobilitätsbedarf, der vielerorts nicht einmal für ein Sozialticket im ÖPNV reicht. „Unsere Mitarbeiter sehen in der praktischen Arbeit mit den Menschen, dass diese mit dem Geld einfach nicht auskommen. Oft häufen sie Schulden an, um gegebenenfalls kaputt gegangene wichtige Alltagsgenstände ersetzen zu können“, beklagt Stadler. Diese ständige Mangelwirtschaft setze die Menschen unter erheblichen psychischen Druck, der völlig unnötig und für die Bundesregierung leicht zu beheben sei.