Die Debatte um eine qualitativ gute Kinderbetreuung beschäftigt uns spätestens seit Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz 2013 intensiv. Doch das dafür notwendige Bundesqualitätsgesetz, das einheitliche Qualitätsstandards in allen Bundesländern vorsieht, lässt weiterhin auf sich warten. Aus Sicht der AWO erschwert es das geplante Gesetz in seiner jetzigen Form, tragfähige Lösungen über eine flächendeckende Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung auf Länderebene zu finden. „Dass der Bund finanzielle Zusagen nur bis zum Jahr 2022 geben möchte, dürfte für die Länder zu wenig Anreiz für einen nachhaltigen Ausbau der Kinderbetreuung darstellen“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende abschließend.