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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - AWO fordert neue Regeln

27.06.2013 „Die knapp eine Million Leiharbeiter in Deutschland verdienen  bessere gesetzliche Regelungen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler mit Blick auf die heutige Diskussion im Bundestag und ergänzt: „Leiharbeiter dürfen tariflich beschäftigtes Stammpersonal nicht ersetzen, sondern immer nur ergänzen. Die AWO fordert zudem eine klare Einhaltung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.

Als besorgniserregend sieht Stadler die Tendenz, dass Verleihfirmen Arbeitnehmer nur noch für eine vorher mit der Ausleihfirma ausgehandelte Zeit, befristet einstellen. „Befristungen dürfen nicht an einen Arbeitsplatz gekoppelt und müssen sogar generell untersagt werden“, fordert Stadler. Leiharbeiter arbeiten meist unter schlechteren und unsicheren Bedingungen als die Stammbelegschaft. So erhalten sie wesentlich häufiger Niedriglöhne, ihnen wird eine höhere  Flexibilität und Erreichbarkeit abverlangt und sie werden beim Zugang zu betrieblicher Weiterbildung benachteiligt. „Auch die Unternehmen müssen ihrer  gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Leiharbeitnehmer haben gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen verdient“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

Die AWO hat für sich selbst weitgehende Beschlüsse gefasst, die einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Instrument der Leiharbeit beinhalten. Auf ihrer Bundeskonferenz im November 2012 verabschiedete die AWO ihren Beschluss zum „Wertegebundenen Unternehmen“. Darin verpflichten sich alle AWO Unternehmen u. a. zur vollständigen Tarifgebundenheit ihrer Beschäftigten und zur Einhaltung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.