AWO Brandenburg e.V.

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Informationen

Gesunde Ernährung

Eine ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung, Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Kindern. Sowohl die Auswahl und Qualität der Nahrungsmittel als auch eine entsprechende Esskultur und Ernährungs- und Gesundheitsbildung sind wichtige Bestandteile für die Gestaltung der gesunden Ernährung in unseren Kindertageseinrichtungen.

Seit vielen Jahren engagieren sich unsere Kindertagesstätten schon für die Gesunde Ernährung. Durch Fortbildungen der pädagogischen Fachkräfte und der Küchen-Fachkräfte tragen sie zum gemeinsamen Verständnis von gesunder Ernährung, Esskultur und kindgerechter Ernährungsbildung bei.

So machen sie den Kindern auf vielfältige Weise gesunde Ernährung erlebbar: Kinder dürfen Lebensmittel anfassen, riechen, probieren, schneiden, kochen und natürlich auch aufessen. Sie stellen die Beteiligung der Kinder auf verschiedene Weise sicher und lassen sie mitbestimmen und mitmachen. Gesundheitsförderung ist damit selbstverständlicher Bestandteil frühkindlicher Bildung und damit Ihrer täglichen pädagogischen Begleitung.
Zugleich ist es ein stetiges Ringen, Qualitätsansprüche und wirksame Finanzierung in Einklang zu bringen.

Mit der im Jahre 2016 gezielten Schwerpunktsetzung im Rahmen der Gesundheitsinitiative wird das Engagement vor Ort auf vielfältige Weise unterstützt. Hierzu gehören regionale Fortbildungsangebote, die Erarbeitung und Bereitstellung von Orientierungshilfen und Musterverpflegungskonzepten sowie die Mitmachaktion 2016 „Unsere Kita is(s)t gesund“.
Das bundesweit gültige Positionspapier „Gesunde Ernährung in den Kindertageseinrichtungen der AWO“ (2012) ist Grundlage der täglichen Arbeit und stellt die Qualitätsparameter der AWO-Kitas dar.

Muster-Dienstleistungs-(-rahmen-)-vertrag zur Verpflegung in Kindertagesstätten

Mit dem Muster-Dienstleistungs-(-rahmen-)-vertrag möchten wir unseren Trägern hinreichend Unterstützung und Orientierung für die kommenden Verhandlungen und die jeweiligen konkreten Vetragsgestaltungen zur Sicherung des ganzheitlichen Versorgungsauftrags geben.

Der vorliegende Muster-Dienstleistungs-(-rahmen-)-vertrag berücksichtigt dabei sowohl
  • notwendige Regelungsbedarfe, die sich aus unserer Sicht aus dem OVG-Urteil vom September 2016 zum Thema Zuschuss zum Mittagessen ergeben (sowohl rechtlich, finanziell als auch mit Blick auf Bestellsysteme),
  • fachliche Kriterien zur Sicherstellung einer gesunden Ernährung lt. KitaG und von Qualitätsaspekten (u.a. auch in Bezugnahme auf das AWO-Musterverpflegungskonzept und die DGE-Empfehlungen) sowie
  • die Tatsache, dass das Verpflegungsangebot in den Einrichtungen unterschiedlich organisiert wird,
  • alle weiteren aus unserer Sicht notwendigen organisatorisch-rechtlichen Regelungsaspekte zur Sicherstellung des Versorgungsauftrags der Kitas und eines reibungslosen Miteinanders von Dienstleister und Einrichtungen bzw. Kita-Träger.
Weitere Nutzungshinweise finden sich im Vorwort.

Urheberrecht

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