AWO Brandenburg e.V.

Ergänzende Information

Informationen

Gesetz zur Familienpflegezeit als Bekenntnis zur Vereinbarkeit

24.11.2014 „Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus Sicht der AWO ein klares Bekenntnis zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und führt aus: „Die AWO begrüßt die Einführung des Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit, denn er schafft Rechtssicherheit für die pflegenden Angehörigen und befreit sie vom Status eines Bittstellers.“

Die geplante Freistellungsregelung ist ein erster wichtiger Schritt, um Beruf und Familie bzw. Pflege miteinander zu verbinden. „Die nun geplanten Regelungen sind ein Versuch der Belastungsminderung, sie bergen aber gleichzeitig das Risiko zu einer rechtlich legitimierten und bezahlten Doppelbelastung zu werden“, gibt Döcker zu bedenken. Die im Gesetz geplante Möglichkeit der Aufstockung des Arbeitslohns durch ein dafür vorgesehenes Darlehen kann sehr sinnvoll sein, da die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit zu finanziellen Einbußen und erhöhten Ausgaben im Verlauf der Pflegesituation führen kann, die zu Beginn kaum abzuschätzen sind. Es gilt zu bedenken, dass Angehörigenpflege in der Regel über viele Jahre passiert und die Darlehensrückzahlung nach zwei Jahren dann einhergeht mit der Weiterführung der Pflege und der Erhöhung des Umfangs der beruflichen Tätigkeit.

Die vorgesehenen Freistellungsarten können dabei helfen, die sehr individuellen Bedingungen pflegender Angehöriger zu lösen. Darüber hinaus bräuchte es aber auch flexible Lösungen von Unternehmensseite, die über die bisherigen Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung in Pflegesituationen hinausgehen sollten.

Als nicht erfolgversprechend schätzt die AWO die Betriebsgrößenbeschränkung ein, da die häufig pflegenden Frauen überproportional in Kleinbetrieben tätig sind und ihnen somit die Möglichkeiten des Gesetzes verwehrt bleiben. In Punkto Berechtigtenkreis begrüßt die AWO die Erweiterung des Familienbegriffs grundsätzlich, hätte sich jedoch ein noch weiter gefasstes Verständnis gewünscht, da  der Verwandtschaftsgrad nicht automatisch zeigt, ob Menschen bereit sind füreinander Verantwortung zu übernehmen. Zudem leben Familienmitglieder heutzutage oft weit voneinander entfernt. Pflege ist aber an die nahe Verbindung der Haushalte gekoppelt.