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Informationen

Elterninformation | Elternbeiträge ab Januar 2021

10.02.2021
Wir möchten Sie mit den Elternbeiträgen entlasten und erklären daher, die Landesförderung für alle Kindertageseinrichtungen in unserer Trägerschaft zu beantragen.

Vielen Dank

all jenen, die seit Ende des vergangenen Jahres dem Appell der Landesregierung gefolgt sind, zur Vermeidung einer Ausbreitung des Coronavirus ihre Kinder freiwillig nicht in die Krippe oder den Kindergarten zu bringen. Auch jenen Eltern sei für das Verständnis und hohe eigene Engagement gedankt, die ihre Kinder zeitweise aufgrund einer Anordnung nicht Ihre Kinder in unsere Einrichtung bringen konnten und trotz großer Belastung, die ganztägige Betreuung sichergestellt haben!

Wir erklären hiermit, dass wir die Landesförderung für alle Kindertageseinrichtungen in unserer Trägerschaft beantragen werden und Sie damit bei den Elternbeiträgen entlasten wollen.

Für folgende Nichtinanspruchnahmen unserer Kindertagesbetreuungsangebote können wir die Beiträge zu 50 % oder 100 % erlassen:
  • Für ihre Kinder, die seit 1. Januar 2021 freiwillig keine Betreuung oder maximal 50 % des vereinbarten Betreuungsumfanges in Anspruch genommen haben.
  • Für Kinder mit Notbetreuungsanspruch, die keine Betreuung oder maximal 50 % des vereinbarten Betreuungsumfangs in Anspruch genommen haben.
Folgende Fälle fallen leider nicht unter die Förderrichtlinie des Landes. Hierfür sind weiterhin Beiträge zu zahlen:
  • Vom Gesundheitsamt angeordnete Schließungen oder Teilschließungen einer Einrichtung.
  • Vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantänemaßnahmen für einzelne Kinder/eine Gruppe von Kindern.
  • Alle bereits von der Beitragszahlung freigestellte Betreuungsleistungen.

Was müssen Sie tun?

Für den Monat Januar 2021 müssen Sie nichts weiter tun. Hier dürfen wir als Träger als Grundlage die Anwesenheitslisten für eine Rückerstattung und Beantragung heranziehen. Für die folgenden Monate benötigen wir zwingend eine schriftliche Erklärung, dass Sie ihre Kinder für einen bestimmten Zeitraum freiwillig nicht in der Einrichtung betreuen lassen. Reduzieren Sie den Betreuungsumfang des Kindes um mindestens 50 Prozent im Monat, zahlen Sie nur die Hälfte des Elternbeitrags, besucht Ihr Kind im jeweiligen Monat die Einrichtung gar nicht, dann werden 100 % erlassen.

Für diese Erklärung haben wir ein Formular vorbereitet, das Sie bitte schnellstmöglich, jedoch spätestens bis zum 15. eines jeden Monats bei der Einrichtungsleitung abgeben. Die Erklärung muss ab dem Monat Februar monatlich abgegeben werden. Die Zusendung des unterschriebenen Formulars ist auch per Mail an die Einrichtung möglich.

Die Erstattung von Elternbeiträgen für den Monat Januar 2021 für freiwillig nicht in der Kita betreute Kinder oder für Kinder ohne Notbetreuungsanspruch erfolgt zeitnah.

Damit wir die Beitragsfreiheit in allen anderen Monaten berücksichtigen können, werden alle Lastschrifteinzüge für den Monat Februar (und ggf. weitere Monate) erst ab dem 20. des jeweiligen Monats erfolgen.

​Kann die Betreuung aufgrund der Schließung der Einrichtung bzw. angeordnetem Notbetrieb nicht stattfinden, werden zu viel gezahlte Elternbeiträge zeitnah zurückerstattet. Weitere Informationen zu den Hintergründen und Vorgaben/Erstattungsvoraussetzungen können Sie in der Richtlinie des Landes selbst sowie in den FAQs zur Richtlinie nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Ihr Fachbereich Kinder und Jugend