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Ergänzende Information

Informationen

Elterninformation | Anspruch auf Kinderkrankengeld

20.01.2021
Das Kinderkrankengeld soll es berufstätigen Eltern ermöglichen, Lohnausfälle durch die häusliche Betreuung eines erkrankten Kindes auszugleichen. 

Aufgrund der besonderen Herausforderungen in der Corona-Pandemie wird dieser Anspruch für 2021 ausgeweitet: Er besteht nicht nur, wenn das eigene Kind krank ist, sondern auch, wenn die Kinderbetreuung aus einem anderen Grund zu Hause erforderlich wird. Etwa weil die Schule, die Kita, oder auch die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen pandemiebedingt geschlossen ist oder einzelne Klassen oder Kitagruppen in Quarantäne sind. Aber auch, wenn die Einrichtung noch offen ist, die Behörden aber die Präsenzpflicht ausgesetzt haben oder die Eltern aufgefordert sind, ihre Kinder pandemiebedingt möglichst zu Hause zu betreuen.

Sie als Eltern beantragen das Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse und weisen mit dieser Bescheinigung nach, dass Ihr Kind die Einrichtung nicht besucht. 

Weitere wichtige Informationen zur Beantragung finden Sie hier.

Fachbereich Kinder & Jugend