Vereinbartes Verfahren sorgt für Verlässlichkeit in der Pflege und Eingliederungshilfe
In einem partizipativen Prozess zwischen Landesregierung, Kommunen und Vertreter:innen der Praxis wurden landeseinheitliche Verfahren, unter anderem zur Umsetzung der Meldepflicht über ein digitales Portal ausgearbeitet. Dabei wurden ebenfalls die Ermessensspielräume der Landkreise und kreisfreien Städte landesweit einheitlich definiert. "Dieses gemeinsame Vorgehen nimmt den unmittelbaren Druck auf unsere Einrichtungen und Dienste, so dass ab dem 15. März ein ruhiges und besonnenes Handeln möglich ist", sagt Viola Jacoby, LIGA-Vorsitzende und Abteilungsleiterin Wohlfahrts- und Sozialarbeit im DRK-Landesverband Brandenburg e. V. "Dieser partnerschaftliche Prozess ist beispielhaft für erfolgreiches Agieren aller Beteiligten im Interesse der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Mit den nun vorliegenden Unterlagen stehen den Einrichtungen und Diensten gute Materialien zur Umsetzung der gesetzlich geforderten Nachweispflicht zur Verfügung. Die Brandenburger Verbände stehen ab sofort für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern im Interesse der Bewohnenden und Beschäftigten bereit."