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EU-Mindestsicherung: Empfehlen reicht nicht, es braucht verbindliche Mindeststandards

28.09.2022
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Berlin
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Quelle: AWO Bundesverband e. V.
Die EU-Kommission hat heute ihren „Vorschlag für eine Ratsempfehlung für ein angemessenes Mindesteinkommen“ vorgelegt. Mit der Initiative sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, ihre Mindestsicherungssysteme zu stärken, und somit den neuen wirtschaftlichen und sozialen Realitäten und aktuellen Herausforderungen Rechnung tragen. Der AWO geht der Vorschlag nicht weit genug. Sie fordert eine verbindliche EU-Richtlinie mit Grundsätzen für die soziale Mindestsicherung.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, betont: “Wir begrüßen, dass es im Bereich der Mindestsicherung Bewegung auf europäischer Ebene gibt. Der Vorschlag für eine Empfehlung setzt richtige und wichtige Impulse, insbesondere in den Bereichen Angemessenheit, Zugänglichkeit und Befähigung. Die Wahl des Rechtsaktes ist jedoch nicht ausreichend. Durch die fehlende Rechtsverbindlichkeit erwartet die AWO keine spürbaren Effekte auf die Verbesserung der Mindestsicherung. Vielmehr braucht es verpflichtende Mindeststandards auf EU-Ebene, mit denen ein würdevolles Leben garantiert wird.”

2020 waren mehr als 94 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. In Deutschland waren es im selben Jahr mehr als 16 Millionen Menschen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, der Klimakrise und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine verschärfen die Situation gerade für die am stärksten benachteiligten Personen in der EU und stellen die Mindestsicherungssysteme in den EU-Mitgliedstaaten auf eine große Bewährungsprobe. Zwar haben alle Mitgliedstaaten soziale Mindestsicherungssysteme, diese unterscheiden sich jedoch im Leistungsniveau, in den Zugangsbedingungen und der tatsächlichen Inanspruchnahme sowie im Hinblick auf aktivierende und befähigende Aspekte teils stark voneinander.

Michael Groß hebt hervor: “Bereits mehr als 30 Jahren gibt es Bemühungen auf EU-Ebene, in der gesamten Union angemessene Mindestsicherungssysteme zu ermöglichen. Bis heute ist kaum ein System armutsfest. Das ist nicht hinnehmbar! Es braucht mehr als Initiativen, Empfehlungen und postulierte Rechte auf EU-Ebene. Die Menschen müssen spüren, dass die EU ihre Bürger*innen ernst nimmt und niemanden in Armut leben lässt oder sozial ausgrenzt. Alles andere setzt falsche Signale. Die Erwartung an die Bundesregierung ist klar: Es muss in der Ratsempfehlung festgeschrieben werden, dass aufbauend auf der Empfehlung eine EU-Richtlinie mit Grundsätzen für die soziale Mindestsicherung angestrebt wird.”

In ihrem Positionspapier "Armutsfeste Systeme der Mindestsicherung in der EU” formuliert die AWO Anforderungen an eine EU-Rahmenrichtlinie mit Grundsätzen für die soziale Mindestsicherung, die aus ihrer Sicht mindestens geregelt werden müssen, um Armut und soziale Ausgrenzung EU-weit substanziell zu verringern. Aus Sicht der AWO müssen zu den Regelungsgegenständen der Richtlinie mindestens ein armutsfestes Leistungsniveau, ein universeller und diskriminierungsfreier Zugang und die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Aktivierung und Befähigung von Leistungsempfänger*innen gehören.