Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, betont: “Wir begrüßen, dass es im Bereich der Mindestsicherung Bewegung auf europäischer Ebene gibt. Der Vorschlag für eine Empfehlung setzt richtige und wichtige Impulse, insbesondere in den Bereichen Angemessenheit, Zugänglichkeit und Befähigung. Die Wahl des Rechtsaktes ist jedoch nicht ausreichend. Durch die fehlende Rechtsverbindlichkeit erwartet die AWO keine spürbaren Effekte auf die Verbesserung der Mindestsicherung. Vielmehr braucht es verpflichtende Mindeststandards auf EU-Ebene, mit denen ein würdevolles Leben garantiert wird.”