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Die Rente braucht weitere Reformschritte

05.05.2014 Anlässlich der heutigen Rentendebatte im zuständigen Bundestagsausschuss fordert der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler die Bundesregierung auf, das vorgelegte Rentengesetz stellenweise zu verbessern und weitere Reformen schnell anzugehen. „Prinzipiell sind die Leistungsausweitungen in der Rentenreform der Bundesregierung richtig. Dennoch bleibt zu fragen, wie ein weiteres Absinken des Rentenniveaus zu verhindern und Altersarmut konsequent entgegenzuwirken ist“, erklärt Stadler.

Das vorgelegte Rentengesetz sieht einen abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Beitragsjahren vor. „Hiervon profitieren vorrangig Männer, die heute um die 60 Jahre alt sind und eine lückenlose Erwerbsbiografie aufweisen“, erklärt Stadler. Die Erziehungsleistung für alle, deren Kinder vor 1992 geboren sind, mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Alterssicherung zu berücksichtigen, begrüßt die AWO. „Mit diesem Schritt wird ein wenig die rentenrechtliche Gerechtigkeitslücke geschlossen“, so der Vorstandsvorsitzende. Deutliche Kritik übt die AWO jedoch an der Finanzierung dieses Reformvorhabens, denn die Kindererziehungszeit aufzuwerten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Deshalb ist der Bundeszuschuss nicht wie derzeit vorgesehen erst 2019, sondern schnellstmöglich anzuheben“, so Stadler.

Erfreulich ist die längst überfällige Anhebung der Zurechnungszeit bei den Erwerbsminderungsrenten zum 1. Juli 2014. Unverständlich ist jedoch, warum diese nur um zwei Jahre von 60 auf 62 Jahre angerechnet wird. „Mit demselben Gesetz wird für langjährig Versicherte die Altersgrenze von 63 Jahren eingeführt. Daran anzupassen ist jetzt auch die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente“, ist der Vorstandsvorsitzende überzeugt. Gerade weil Erwerbsminderungsrentner in hohem Maße von Altersarmut betroffen sind, wäre damit viel gewonnen.

„Das jetzige Rentengesetz der Bundesregierung kann nur ein Teil eines umfassenden Maßnahme-Pakets sein. Denn es braucht dringend weitere Reformen, mit denen Altersarmut begegnet werden kann“, unterstreicht der Vorstandsvorsitzende. Die AWO fordert eine Veränderung der Rentenanpassungsformel. Nur so kann verhindert werden, dass das Rentenniveau weiter absinkt. Zudem müssen diejenigen in den Blick genommen werden, die aufgrund von Lücken im Erwerbsleben nur geringe Anwartschaften in der Rente vorweisen können. „Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung eine solidarische Lebensleistungsrente angekündigt“, hebt Stadler hervor. „Die AWO spricht sich für ein Modell aus, das Freibeträge aus allen drei Säulen der Altersvorsorge in der Grundsicherung im Alter vorsieht. Wer also geringe Rentenanwartschaften hat, der erhält zumindest einen Teil davon ergänzend zu seinen Sozialleistungen.“ Dieses Modell wäre unbürokratisch zu verwirklichen und würde zudem die Gesetzliche Rentenversicherung stärken. Nicht zuletzt, weil auch geringe Beträge im Rentenalter wirksam werden. Bisher werden diese Einkünfte in vollem Umfang auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. „Hier ist rasches Handeln gefordert“, betont Stadler.