Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass außerklinische Intensivpflege und damit auch außerklinische Beatmung nur noch dann zu Hause erbracht werden können, wenn eine Erbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder in einer neu zu schaffenden speziellen Wohneinheit nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Nur bei Versicherten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird die Pflege außerhalb der eigenen Häuslichkeit in der Regel als nicht zumutbar angesehen.