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Deutschland muss Vorbild für innereuropäische Solidarität sein!

09.10.2019
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Quelle: AWO Bundesverband e. V.
Das gestrige Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg ging ohne einen Durchbruch bei der organisierten Verteilung von aus Seenot geretteten Geflüchteten zu Ende.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Auch wenn sich vorerst offiziell kein weiterer EU-Staat der Vereinbarung von Malta angeschlossen hat: Durch den Vorstoß von Bundesinnenminister Horst Seehofer wurde eine konstruktive Debatte um einen innereuropäischen Verteilmechanismus und eine gemeinsame europäische Asylpolitik angestoßen. Jetzt müssen konsequent weitere Schritte folgen, um das Sterben im Mittelmeer zu beenden und den fairen Zugang zum Asylverfahren sicherzustellen.

Deutschland, Frankreich, Italien und Malta müssen sich an ihre Vereinbarung für eine Übergangslösung halten und durch entsprechende Vorleistungen und Vorbildfunktion überzeugen. Ein Zusammenschluss aufnahmebereiter Staaten ist nicht nur ein sichtbares Zeichen von Solidarität und Kooperation, sondern auch Ausgangspunkt  für weitere Schritte zu tragfähigen, europäischen Lösungen.

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt ausdrücklich die mit der Vereinbarung von Malta getroffene Übergangslösung und spricht sich für einen langfristigen Mechanismus der innereuropäischen Solidarität aus. Eine solche Lösung darf sich nicht nur auf die im Meer geretteten Flüchtlinge beschränken, sondern muss auch jene umfassen, die es selbstständig geschafft haben, in Europa anzukommen. Hier brauchen wir ein langfristiges Verfahren der innereuropäischen Solidarität!“

Das Präsidium  der Arbeiterwohlfahrt hat hierzu bereits im August ein 8 Forderungen umfassenden Aufruf und Hintergrundpapier verfasst.

Hintergrund

Am 23.09.2019 vereinbarten die Innenminister von Malta, Italien, Frankreich und Deutschland mit der sogenannten Vereinbarung von Malta eine Übergangslösung zur Verteilung der von privaten Organisationen aus Seenot geretteter Migrant*innen, die in Italien und Malta anlanden.  Bei der Vereinbarung von Malta handelt es sich vorerst um eine  temporäre Lösung, die für 6 Monate gelten soll.