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Der Gesetzentwurf zu den Hartz IV-Regelbedarfen ist und bleibt schlicht ungenügend

02.12.2010 "Das geplante Gesetz zur Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze ist und bleibt ungenügend", so der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich der für diesen Freitag vorgesehenen Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag.

"Bei aller aktuellen Freude über die sinkenden Arbeitslosenzahlen dürfen wir nicht übersehen, dass mit der Umsetzung des Gesetzesvorhabens Armut weiter zementiert wird", betont Stadler.

Die Art der Regelsatzbemessung könne kaum als transparent, sachgerecht und am tatsächlichen Bedarf für die Berechnung des physischen und sozialen Existenzminimums bezeichnet werden und "entspricht damit nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils aus dem Februar 2010", unterstreicht Stadler. Dies sei respektlos gegenüber dem Bundesverfassungsgericht und den betroffenen Menschen. Ebenso bedenkliche stimme, "dass die politisch Verantwortlichen ausgerechnet bei der gesetzgeberischen Bestimmung der Leistungen für die wirklich Hilfebedürftigen in unserem Land versucht haben, mit allen Mitteln, die Bedarfe offensichtlich klein zurechnen", so der AWO Bundesvorsitzende.

Laut Gesetzentwurf sind zum Beispiel 22,78 € pro Monat für Erwachsene zur Nutzung des Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) vorgesehen. Ein Blick auf die Preise für Sozialtickets in Großstädten wie Berlin (33,50 €), Leipzig (26,- €), München (22,90 €) oder Hamburg (18,- €) zeigt sehr deutlich, dass der vorgesehene Betrag in den meisten Städten kaum reichen wird, um den Alltag angemessen mobil zu gestalten oder eventuell weitere Unternehmungen mit dem ÖPNV anzugehen. In ländlichen Regionen wird sich das Problem eher noch verschärfen. Die Betroffenen stehen offenbar nicht mehr im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern einzig der Blick darauf, wie jeder Cent umgedreht werden kann, um Einsparungen vorzunehmen. "Dies ist sozial zutiefst unsensibel", betont Stadler. "Wir als AWO hoffen deshalb, dass das zustimmungspflichtige Gesetz spätestens in der Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010 keine Mehrheit findet und im Sinne der Hilfebedürftigen deutlich nachgebessert wird."