AWO Brandenburg e.V.

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Den Mindestlohn jetzt nicht verwässern

12.06.2014 „Der gesetzliche Mindestlohn ist beschlossene Sache und darf keinesfalls aufgeweicht werden“, unterstreicht der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Derzeit werden vermehrt einzelne Forderungen nach weiteren Ausnahmen öffentlich. „8,50 Euro pro Stunde sind das Minimum, das es Beschäftigten gerade noch ermöglicht ihren Lebensunterhalt auskömmlich und dauerhaft zu bestreiten.“ Die AWO hat sich bereits in ihrer Stellungnahme gegen die Ausnahmeregelungen für langzeitarbeitslose Menschen sowie unter 18-Jährige ausgesprochen.

Jugendliche und Langzeitarbeitslose sind auf dem Arbeitsmarkt in einer verhältnismäßig schwachen Verhandlungsposition und unterliegen einem besonderen Schutz. „Dass sie für die gleiche Arbeitsleistung aufgrund ihres Status schlechter gestellt werden, ist ein verheerendes Signal. Diese Ausnahmen sind mit unserem Verfassungsrecht nicht vereinbar. Sie wirken diskriminierend und stigmatisierend“, kritisiert Stadler. Dabei ist nicht davon auszugehen, dass Jugendliche auf eine Ausbildung verzichten werden, wenn es einen Mindestlohn gibt. Bereits jetzt unterscheiden sich die Verdienstmöglichkeiten zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem Ausbildungsverhältnis eklatant. Dennoch erkennen junge Menschen eine Ausbildung als Ausgangspunkt und Perspektive für ihren beruflichen Weg an.

„Langzeitarbeitslose müssen durch den Mindestlohn von 8,50 Euro vor Lohndumping geschützt werden. Diese Gruppe ist sehr heterogen und vielschichtig. Statt Langzeitarbeitslosen pauschal eine niedrige Produktivität zu unterstellen und eine Unterbietungskonkurrenz zu fördern, sollten individuelle Hilfen verstärkt angeboten werden“, fordert der Vorstandsvorsitzende.Der Gesetzentwurf, der am 30.Juni in einer Bundestagsanhörung beraten wird, weist in die richtige Richtung. Indem er eine Korrektur einer höchst problematischen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt der letzten Jahrzehnte vornimmt, kann er durchaus als Kehrtwende einer verheerenden Entwicklung gesehen werden. „Dieser Mindestlohn kann gemeinsam mit weiteren Maßnahmen präventiv gegen Armut wirken. Es ist eine Chance, die wir nutzen sollten. Im Sinne einer gerechten Gesellschaft“, schließt Stadler ab.

Der flächendeckende Mindestlohn ist eine langjährige Forderung der Arbeiterwohlfahrt. Daher unterstützt sie mit anderen Verbänden und Gewerkschaften das Bündnis „Würde ist unteilbar – Bündnis für ein Mindestlohn ohne Ausnahmen“.