AWO Brandenburg e.V.

Informationen

Elterninfo - Testpflicht in Kindertagesstätten in Cottbus

22.03.2021
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Cottbus
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Quelle: AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V.
Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus zur Testpflicht in Kindertagesstätten.

Liebe Eltern, laut Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus besteht seit heute, den 22. März 2021 eine Testpflicht in Kindertagesstätten, Kindertagespflegen und Schulen.

Auf Grundlage von §§ 28, 28a 33 lfSG in Verbindung mit dem § 26 Abs. 1 SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 06.03.2021 gelten ab dem 22.03.2021 bis auf Weiteres folgende Regelung:
  • Alle Mitarbeiter*innen, welche in Kindertagesstätten im Stadtgebiet der Stadt Cottbus tätig sind, müssen sich zwei Mal die Woche mittels PoC-Antigen-Schnelltest oder entsprechenden zertifizierten Selbsttest auf SARS-CoV-2-Virus testen oder testen lassen und dies entsprechend dokumentieren.
  • Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, müssen einmal die Woche mittels PoC-Antigen-Schnelltest oder entsprechenden zertifizierten Selbsttest auf SARS-CoV-2-Virus getestet werden oder sich testen lassen, dies muss ebenfalls entsprechend dokumentiert werden.

Die erste Testung muss binnen 48 Stunden durchgeführt werden. Bei Nutzung eines Testzentrums werden die dort erstellten Bescheinigungen anerkannt. Sollten die verpflichtenden Testungen von Ihnen nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, gilt ein Betreuungsverbot bis ein entsprechender Nachweis erbracht wird.

Kinder, die aus einer behördlich angeordneten Quarantäne in die Kita zurückkehren, müssen einen negativen PoC-Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf oder einen negativen PCR-Testbefund SARS-CoV-2, welcher nicht älter als 72 Stunden alt ist.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!

Text: Fachbereich Kinder & Jugend

Zugeordnete Einrichtung

Cottbus, AWO Integrationskita "Sonnenblume"

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