AWO Brandenburg e.V.

Informationen

COVID-19 aktuelle Informationen im Bereich der stationären Pflege

01.02.2021
|
Quelle: AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V.
Zum Schutz unserer Bewohnenden vor dem SARS-CoV-2-Virus gelten in unseren stationären Pflegeeinrichtungen veränderte Besuchsregelungen.

Zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner vor dem SARS-CoV-2-Virus sahen wir uns - auf der Grundlage der Empfehlungen vom Robert Koch Institut - gezwungen, die Besuche in unseren Einrichtungen zu reduzieren.

Da diese Empfehlungen immer wieder angepasst werden, überarbeiten wir unsere Besucherkonzepte zum Schutz der Bewohnenden fortlaufend. Individuelle einrichtungsbezogene Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Besuchskonzept der Einrichtung oder erfragen diese telefonisch in der Einrichtung.

Grundsätzlich gilt:
  • Besuche dürfen nur durch eine Person erfolgen
  • Der Besuch muss einen Tag vorher telefonisch in der Einrichtung angemeldet werden um einen Termin zu vereinbaren
  • Die Besuchszeit beschränkt sich auf eine Stunde

  • Besucherinnen und Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und in den zugehörigen Außenbereichen eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen.
    Die Tragepflicht gilt nicht für Besucherinnen und Besucher, die unmittelbar vor dem Besuch, mittels eines POC-Antigen Schnelltests nach den jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts in der Einrichtung, negativ getestet worden sind.

  • Bitte folgen Sie den Anweisungen der Mitarbeitenden und behalten Ihre Maske während der ganzen Zeit auf (auch auf dem Außengelände).

Bei besonderen Belangen – etwa bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Menschen in der palliativen Versorgung und insbesondere in der Sterbephase - können in Absprache mit der Einrichtungsleitung individuelle Regelungen getroffen werden.

Zum Schutz unserer Bewohnenden sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wird Ihnen der Kontakt nicht gestattet, wenn Sie Erkältungssyptome haben oder sich nicht wohl fühlen.

Nur wenn wir alle gemeinsam diese Grundsätze einhalten, können wir unsere Bewohnenden und Mitarbeitenden schützen.

Text: Fachbereich Pflege & Wohnen