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Bundesfreiwilligendienst: Auch Freiwillige sollen Kindergeld bekommen

04.05.2011 Die rund 35.000 Freiwilligen, die den Wegfall des Zivildienstes in Deutschland pro Jahr ausgleichen sollen, haben künftig Anspruch auf Kindergeld. Das bestätigte das Bundesfamilienministerium am Mittwoch in Berlin.

Der Kindergeldanspruch galt bisher nur im Freiwilligen Sozialen und Freiwilligen Ökologischen Jahr.

Nach Darstellung des Familienministeriums besteht nun eine einheitliche Regelung. Bei der Obergrenze für das Taschengeld sei bereits beschlossen worden, dass es einen einheitlichen Höchstsatz geben soll. "Kein Freiwilliger und keine Freiwillige wird benachteiligt - es gibt also keine Freiwilligen 1. und 2. Klasse", hieß es. Sie könnten wählen, ohne ihre Entscheidung vom Kindergeld oder der Höhe des Taschengelds abhängig zu machen.

Das Familienministerium zeigte sich optimistisch, das Ziel von 35.000 Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst zu erreichen. Der Umstand, dass 14.300 Zivildienstleistende auch über den 30. Juni hinaus bereit seien, entsprechenden Dienst zu leisten, sei "schon jetzt ein außerordentlich positives Signal".

Der FDP-Politiker Florian Bernschneider begrüßte in der "Rheinischen Post" (Mittwoch), dass nun auch die unter 25-jährigen Freiwilligendienst-Leistenden das Kindergeld erhalten sollen.

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch zudem eine Erweiterung des Katalogs der Freiwilligendienste um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst. Zu den erwarteten finanziellen Auswirkungen werden in dem Gesetzentwurf keine Angaben gemacht.

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