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Betreuungsgeldergänzungsgesetz: Kinder haben nichts davon

13.05.2013 Zur heutigen öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum so genannten Betreuungsgeldergänzungsgesetz erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die beste Investition von Staat und Eltern in Kinder ist die Investition in frühkindliche Bildung, wie sie in jedem Kindergarten mit hoher Betreuungsqualität, tagtäglich erbracht wird. Das Betreuungsgeldergänzungsgesetz lehnt die AWO ab, weil hiermit das Fernhalten der Kinder aus der Bildungseinrichtung Kita noch höher prämiert wird, als es das Betreuungsgeld ohnehin schon tut.

Die Ergänzungsprämie nützt nur wohlhabenden Familien und der  Versicherungswirtschaft. Das Argument, dass hiervon auch Hartz-IV-Bezieher profitieren können, verfängt nicht, da die Kinder- und Jugendämter weder zur Information, noch zur Unterstützung der Antragsberechtigten für den erheblichen bürokratischen Aufwand verpflichtet werden. Zudem darf bezweifelt werden, dass es sich viele Hartz-IV-Empfänger nach Auslaufen der Förderungsdauer von zwei Jahren leisten können, diese Versicherung für ihre Kinder weiter zu finanzieren. Eine Rentenversicherung, die aber über 60 Jahre brach liegt, nützt nur der Versicherungswirtschaft.

Das Betreuungsgeld hält Kinder von der Kita fern. Besonders Kinder aus fremdsprachigen und bildungsfernen Haushalten profitieren von einem Kitabesuch, da sie dort die deutsche Sprache erlernen, die ihnen später eine erfolgreiche Schullaufbahn ermöglicht. Deshalb plädiert die AWO für die Abschaffung des Betreuungsgeldes und fordert, diese Mittel in einen qualitativ hochwertigen Ausbau der Kinderbetreuung zu investieren.“