Ein weiterer kritischer Aspekt in Sachen Kita-Ausbau besteht in der Frage: Kita oder Tagesmutter. Hier herrsche bei vielen Eltern Unsicherheit inwieweit sie sich die Betreuungsform für ihr Kind aussuchen können. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat jüngst entschieden, dass Eltern mit Kita-Wunsch an eine Tagespflegeperson verwiesen werden können, obwohl diese häufig mit viel höheren Kosten verbunden ist. „Der Gesetzgeber muss ganz klar dafür sorgen, dass Eltern nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden dürfen und aufgrund dessen lieber ganz auf einen Betreuungsplatz verzichten“, betont Stadler. Zudem seien solche Zuweisungen, die gegen den ausdrücklichen Willen und die vorhandenen Bedürfnisse geschehen, nicht im Interesse des Kindes. Auch wenn die Kindertagespflege mit ihren qualifizierten Tagesmüttern und -vätern kein Betreuungsangebot zweiter Klasse ist, sollten hier das zuständige Jugendamt und die betroffenen Eltern im Interesse des Kindes versuchen, eine passende Lösung zu finden. Dabei dürfe nicht ignoriert werden, dass im Bereich der Kindertagespflege noch ein großer Regelungsbedarf besteht, vor allem so lange es auch hier keine bundeseinheitlichen Qualitätsstandards gibt.
Für die AWO ist klar: Der Bund muss dauerhaft einen Großteil der Betriebs- und Personalkosten übernehmen Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Kinder, unabhängig von ihrem Wohnort, die Chance auf eine qualitativ gute Kita-Betreuung haben. „Unser Anspruch und unser Ziel muss es sein, die Entwicklung jedes Kindes bestmöglich begleiten und fördern zu können und den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.