Als großen Fortschritt betrachtet es die AWO, dass das Kriterium der Auffindbarkeit zukünftig eine große Rolle spielen soll. So mag zwar eine Beratungsstelle für blinde Menschen innen vollständig barrierefrei sein, doch wenn es draußen auf dem Gehweg kein entsprechendes Leitsystem gibt, um den Eingang der Beratungsstelle lokalisieren zu können, nützt das wenig. Dagegen begrüßt die AWO, dass die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes nun Regeln für die Verwendung von Leichter Sprache in Bundesbehörden vorsieht. „Es gibt viele Menschen für die das Amtsdeutsch eine große Barriere darstellt. Diese Bürgerinnen und Bürger sind auf eine Erläuterung von Amtsvordrucken, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Bewilligungsbescheiden in Leichter Sprache angewiesen“, erklärt Brigitte Döcker. Als vertane Chance sieht es Döcker allerdings, dass der Gesetzentwurf keinen verbindlichen Rechtsanspruch für die Verwendung von Leichter Sprache vorsieht. So sollen Bundesbehörden zukünftig lediglich auf Verlangen Leichte Sprache verwenden. „Wenn wir es mit der Umsetzung von Inklusion wirklich ernst meinen, haben wir noch viele Herausforderungen zu meistern“, stellt Brigitte Döcker abschließend fest.