Kernelemente der Reform sollen eine Verpflichtung zur tariflichen Bezahlung der Beschäftigten in Pflegeinrichtungen sowie die Deckelung der Eigenanteile der Pflegeheimbewohner*innen für pflegebedingte Kosten auf max. 700 Euro für drei Jahre sein. Die dadurch entstehenden Mehrkosten in der Pflegeversicherung sollen durch Steuerzuschüsse aufgefangen werden. Grundsätzlich soll die Pflegeversicherung damit eine Teilkasko-Versicherung bleiben und ergänzend die private Zusatzvorsorge steuerlich gefördert werden.