Gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids: AWO fordert: Keine gewinnorientierten Anbieter zur Sterbehilfe zulassen!
Im Jahr 2020 hielt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Freiheit zum Suizid und eine dementsprechende Inanspruchnahme der Hilfe von Dritten sich nicht auf Menschen mit schweren und/oder unheilbaren Krankheiten beschränke, sondern „in jeder Phase menschlicher Existenz“ bestehe. In der Folge steht nun der Gesetzgeber vor der Aufgabe, eine neue rechtliche Rahmung des assistierten Suizids zu finden.