Aus Sicht der AWO wurden Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer Erkrankung ein besonderes Risiko für einen schweren bis tödlichen Verlauf haben, beim schnellsten Zugang vernachlässigt. Der Verband kritisiert zudem, dass die aktuelle Verordnung den Schutz der Mitarbeiter*innen in den ambulanten Hilfen der Eingliederungshilfe, in Frauenhäusern und in der Wohnungslosennotfallhilfe vergisst.