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Abschaffung der Optionspflicht? Rückwärts in die Zukunft

28.03.2014 „Der gestern überraschend gefundene Kompromiss zur umstrittenen Optionsregelung ist ein schönes Beispiel dafür, dass die mit einer so großen Mehrheit ausgestattete Große Koalition nicht unbedingt große politische Lösungen findet“, kommentiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker den gestern vorgelegten Gesetzesentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft. „Im Koalitionsvertrag steht  eindeutig, dass die Optionspflicht abgeschafft werden soll.“

Zu begrüßen ist, dass im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der CDU nun Einwandererkinder bis zum 21. Lebensjahr nur noch acht Jahre anstatt der zuvor geforderten zwölf Jahre in Deutschland gelebt haben müssen und dass auf Hinwirken der SPD die Beweislast umgekehrt wurde. Demnach werden die Behörden anhand von Meldedaten von Amts wegen feststellen, ob die Jugendlichen bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule gegangen sind oder einen deutschen Schul- oder Berufsabschluss haben. Dies muss nicht mehr selbständig durch ein Schulzeugnis oder durch Einträge im Melderegister nachgewiesen werden. „Das kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hier um ein „Bürokratiemonster“ und einen unzureichenden Kompromiss handelt“, so Döcker. Dadurch entfalle die umstrittene Optionspflicht nicht.

„Die große Mehrheit der Jugendlichen wird diese Bedingungen zwar erfüllen“, so Döcker weiter, „aber es bleibt der Misstrauensvorbehalt gegenüber jugendlichen Migranten. Es bleibt bei der deutschen Staatsangehörigkeit zweiter Klasse und die Behörden werden ein überflüssiges System von Überprüfung, Zertifizierung, Wiedervorlage und Bescheiden aufbauen, das niemand braucht.“

„Die Gelegenheit für das politisch so dringend gebrauchte Signal an die Jugendlichen „Ihr gehört dazu!“ wurde leider verspielt. Der Koalitionsvertag versprach: Deutschlands Zukunft gestalten. Hier geht es rückwärts in die Zukunft.“