Auch wenn der Referentenentwurf eine eigenständige Finanzierung der Pflegeschulen vorsieht, bleibt die Sonderstellung der Pflegeschulen erhalten. Dies lehnt die AWO ab und fordert stattdessen die Verankerung der Schulen im Schulrecht. Die bisherige Sonderstellung würde eine mittelbare Diskriminierung von sogenannten tradierten Frauenberufen bedeuten und fortsetzen. Die AWO begrüßt, dass es eine eigenständige Finanzierung der Schulen geben soll und dass der Beruf der Pflegefachkraft auch für Hauptschüler mit dem Abschluss der 10. Klasse zugänglich gemacht werden soll. Da die Hälfte der praktischen Ausbildung in einem Betrieb absolviert werden kann, kann es gelingen darüber zukünftige Fachkräfte zu gewinnen. Die Auszubildenden werden so auch eine berufliche Identifikation in ihrem Vertiefungsgebiet aufbauen können.
Allerdings ist weiterhin nicht bekannt, wie Inhalte der schulischen Ausbildung und die Aufteilung der praktischen Ausbildung auf die einzelnen Praxisbereiche sich konkret gestalten wird. Erst wenn diese Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsordnung bekannt sind, ist zu erkennen, ob mit dem neuen Pflegeberuf weiterhin eine hohe Fachlichkeit in der Altenpflege besteht, die für die Qualität der Pflege insbesondere in den Einrichtungen der Altenhilfe von zentraler Bedeutung ist.