Der AWO Bundesverband e.V. lehnt das Asylbewerberleistungsgesetz als ein sozialrechtliches Sondergesetz seit dessen Einführung entschieden ab, da dieses durch gesonderte Strukturen teuer und ineffizient ist und zugleich für die Leistungsberechtigen zu einer Vielzahl von Ungleichbehandlungen und Ausschlüssen führt. Die aktuelle Situation zeigt deutlich, wie ungeeignet das Asylbewerberleistungsgesetz ist, um die notwendige Hilfe für alle Schutzsuchenden bedarfsgerecht und schnell zu gewähren. Die Ermessenspielräume der Behörden bei sonstigen Leistungen, u.a. die Eingliederungshilfe oder Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangeren, drohten wegen Streitigkeiten um die Zuständigkeit zu scheitern. Die medizinische Notversorgung führt in der Praxis bereits seit längerem zu großen Problemen, angefangen bei dem umständlichen Erhalt von Krankenscheinen bis hin zu der Verweigerung notwendiger Behandlungen und daraus entstehende Folgekosten. Dementsprechend spricht sich der AWO-Bundesverband für eine Abschaffung des Gesetzes und eine Überführung der Leistungsansprüche in die regulären Strukturen des SGB II und XII für alle Schutzsuchenden aus.