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AWO zur Aussetzung des Dublin-Verfahrens für Syrien-Flüchtlinge

24.08.2015 „Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung der Behörden, das Dublin-Verfahren zur Rücküberstellung in den Einreisestaat für Asylantragstellerinnen und Antragssteller aus Syrien ab sofort auszusetzen. Das ist ein klares Zeichen der Humanität“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Hintergrund ist, dass Asylantragsteller/-innen nach der Dublin-Verordnung verpflichtet sind, ihren Asylantrag im Einreisestaat zu stellen. Sie werden in der Europäischen Union (EU) im sogenannten Dublin-Verfahren in den jeweils zuständigen Mitgliedsstaat zurückgeführt. „Diese Regelung hat für viele Schutzsuchende unglaubliches Leid verursacht. Wir müssen uns klar machen, dass Menschen, die nach Deutschland zu Bekannten oder Verwandten geflüchtet sind, wegen dieser Regelung wieder zurück in das Einreiseland geschickt werden. Wir treten dafür ein, dass Menschen, auch um schneller Anschluss in ihrer neuen Umgebung finden zu können, dort bleiben können müssen, wo sie Anknüpfungspunkte haben“, sagt Döcker. Darüber hinaus sind viele Länder wie Italien oder andere europäische Staaten an den Rändern Europas überfordert und können keine ausreichende humanitäre Infrastruktur für Schutzsuchende bereit stellen.

Für das Dublin-Verfahren wurden in Deutschland und in der EU eine ungeheure Bürokratie aufgebaut. Diese Energie und das eingesetzte Personal kann nun für die schnellere Entscheidung von Asylanträgen genutzt werden. „Das ist eine hilfreiche und sinnvolle Entscheidung, die für viele Menschen eine Erleichterung bedeutet. Betroffene können sich jetzt mit voller Kraft ihrer Zukunft in Deutschland widmen“, sagt das Vorstandsmitglied. Die Arbeiterwohlfahrt macht sich dafür stark, dass auch andere Mitgliedsstaaten der EU dem deutschen Beispiel folgen. Es ist zudem in Erwägung zu ziehen, ob man die jetzt für Syrien beschlossene Aussetzung des Dublin-Verfahrens auch auf andere Herkunftsländer mit hoher Anerkennungsquote erweitert.