Die Menschen haben einen Anspruch darauf, in ihren Zufluchtsstaaten menschenwürdig aufgenommen und untergebracht zu werden. Das ergibt sich unmittelbar aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Völkerrecht und dem Grundgesetz. „Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Zivilgesellschaft, diesen Anspruch zu erfüllen. Bedauerlicherweise werden viele Flüchtlinge in Europa infolge der europäischen Asylzuständigkeitsregelung (Dublin III-Verordnung) hin und her geschoben“, hebt Döcker hervor. Damit wird immer wieder billigend in Kauf genommen, dass Familien auseinandergerissen oder besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen Hilfe vorenthalten wird. „Wir fordern deshalb eine grundlegende Reform der europäischen Asylzuständigkeitsregelung. Diese muss angemessen die humanitären Belange der Flüchtlinge bei ihrer Wahl eines Zufluchtslandes berücksichtigen“, unterstreicht das Vorstandsmitglied.
In den Einrichtungen und Diensten der Arbeiterwohlfahrt werden viele Flüchtlinge beraten und unterstützt. Das gelingt oft nur mithilfe Ehrenamtlicher, die mit großem Engagement diejenigen Flüchtlinge unterstützen, die trotz aller gesetzlichen Restriktionen hier Aufnahme finden. „Am heutigen Tag ist daran zu erinnern, dass die Gestaltung der Flüchtlingsaufnahme auch ein Gradmesser für den Zustand unserer Demokratie ist“, schließt Döcker ab.