AWO Brandenburg e.V.

Ergänzende Information

Informationen

AWO zu den Eckpunkten der Cannabislegalisierung

21.10.2022
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Berlin
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Quelle: AWO Bundesverband e. V.
Der AWO Bundesverband begrüßt grundsätzlich die von Gesundheitsminister Lauterbach vorgestellten Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis. Der Verband sieht aber Nachbesserungsbedarf. Das Papier sieht unter anderem eine Begrenzung des THC-Anteils vor. Zudem soll Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.

Dazu erklärt AWO Bundesvorstandsvorsitzende Brigitte Döcker:

„Es ist richtig, die Legalisierung von Cannabis voranzutreiben. Die Kriminalisierung dämmt den Konsum nicht ein, es braucht Regulierung und Prävention statt Repression. Aber: Die Begrenzung des THC-Wertes wird dem illegalen Handel keinen Riegel vorschieben, insbesondere, weil die Grenzwerte nicht bei Besitz und Eigenanbau gelten sollen. Es ist zu befürchten, dass der Schwarzmarkt diese neue Marktlücke durch das Angebot von hochpotentem Cannabis schließen wird und so von der neuen Situation sogar profitiert. Es wäre deshalb sinnvoller, statt auf Begrenzung auf klare Deklaration des Wirkstoffgehalts zu setzen.“

Das geplante Werbeverbot unterstützt der AWO Bundesverband dagegen ausdrücklich und empfiehlt eine Ausweitung auf Glücksspiel, Nikotin und Alkohol. Der Eigenanbau von Hanfpflanzen in Privathaushalten stellt aus Sicht des Verbandes keine Gefahr dar und müsse daher nicht unnötig beschränkt werden. Hochproblematisch sei hingegen der Plan, Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel einzustufen.

„Das hätte schwere Konsequenzen für die Suchthilfe und deren Klientel. Bislang konnten verurteilte Cannabiskonsument*innen oder -händler*innen nach §35 BtmG die Strafe aussetzen und stattdessen eine Entwöhnungsbehandlung beginnen. Dieser Weg würde wegfallen, wenn Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel gilt. Es müssten dringend andere Zugangsmöglichkeiten in Behandlung geschaffen werden, um cannabisabhängigen Menschen Hilfe bieten zu können“, so Döcker, „vor allem aber muss mit der Legalisierung auch die Finanzierungsunsicherheit der ambulanten Suchthilfe endlich ein Ende haben und Suchtberatung und -prävention der kommunalen Pflichtversorgung zugeordnet werden. Denn sowohl Suchtprävention als auch Suchtberatung werden nach einer Legalisierung von Cannabis massiv gefordert sein. Ein Teil der geplanten Cannabissteuer sollte deshalb verpflichtend für die Suchthilfe eingesetzt werden.“