Ein zentraler Bestandteil der Genfer Flüchtlingskonvention ist, dass die unterzeichnenden Staaten die Flüchtlinge an ihren Grenzen nicht zurückweisen dürfen, ohne zuvor ihre Schutzbedürftigkeit zu prüfen. Dieses Zurückweisungsverbot bedeutet demnach, dass alle Flüchtlinge ein Recht darauf haben, im Ankunftsland einen Antrag auf Asyl zu stellen. Zugleich sichert dieser Grundsatz der Nichtzurückweisung das Verbot der Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. So dürfen Flüchtlinge auch nicht in Länder geschickt werden, welche diese dann wiederum in andere Länder weiterschiebt, wo Leben oder Freiheit bedroht sind.