Die Unterzeichner dieser Erklärung sind Akteurinnen und Akteure aus Deutschland und Frankreich, die sich tagtäglich um die Aufnahme, Beratung und Betreuung von Flüchtlingen kümmern. Sie wollen gemeinsam unterstreichen, dass das individuelle Recht auf Schutz und Asyl ebenso wie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte, wie in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union verankert, für die Europäische Union konstitutiv sind. Während Regierungen und Parteien in Deutschland wie in Frankreich und anderswo in Europa versuchen, das Thema der europäischen Asyl- und Migrationspolitik zu instrumentalisieren, ist es an zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure wie Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen wie auch Städten, sich jetzt gemeinsam öffentlich zu äußern. Die Länder der Europäischen Union müssen sich auf eine Flüchtlingspolitik verständigen, die den Schutz und die Interessen der Flüchtlinge als auch die Situation der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen und im Zentrum berücksichtigt und der Verantwortung Europas auch für Fluchtursachen gerecht wird. Das individuelle Asylrecht ist ein Menschenrecht und darf nicht eingeschränkt werden.