Das bundesweit einmalige Projekt des AWO Bundesverbandes zur Online Pflege- und Seniorenberatung, bei dem Ratsuchende kostenlos Anfragen stellen können, stellt große Kenntnislücken bei den Betroffenen fest. So kennen viele Pflegende die ihnen zur Verfügung stehenden Angebote nicht. Selbst wenn sie ihnen bekannt sind, empfinden viele Betroffene die Angebotsstruktur oftmals als unübersichtlich und bürokratisch. Aus Perspektive der AWO ist das Thema „Pflegeberatung“ jedoch von entscheidender und grundsätzlicher Bedeutung für die Pflege. Wichtigstes Ziel einer Pflegeberatung muss es sein, dass die Beratung bei den Ratsuchenden ankommt. Deshalb ist aus Sicht der AWO eine flächendeckende und qualitätsgesicherte Pflegeberatungsstruktur unumgänglich. Dafür sollte ein gesetzlicher Beratungsanspruch eingeführt werden, der durch einen Beratungsgutschein eingelöst werden sollte. So können zu Pflegende bzw. ihre Angehören eine Beratungsstelle ihrer Wahl aufsuchen bzw. eine Pflegeberatung zu sich nach Hause bestellen.
Darüber hinaus verweist die AWO darauf, dass der Rechtsanspruch auf eine Pflege- oder Familienpflegezeit nur dann eine entlastende Wirkung entfalten kann, wenn pflegenden Angehörigen eine Pflegeinfrastruktur und pflegerische Dienstleistungen zur Verfügung stehen, die ein individuell passendes und bezahlbares Pflegearrangement ermöglichen. Dazu bedarf es gesetzlicher Regelungen, die die Grundlagen sowohl für eine bessere ambulante pflegerische Infrastruktur als auch für eine Quartiersentwicklung im Sinne der Menschen schaffen.