Dementsprechend kommentiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker die Regelung wie folgt:
„Die Willkommenskultur der Bundesregierung hat den Stresstest nicht bestanden. In ihrer Not greift die Große Koalition nun zu immer restriktiveren Gesetzen. Die AWO lehnt die Regelung zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz ab. Das individuelle Recht auf Asyl lässt sich nicht durch eine Kontingentlösung auflösen. Die geplante Regelung, ein monatliches Kontingent von 1.000 Nachzügen einzuführen, dürfte auch juristisch auf Dauer kaum zu halten sein. Die im Gesetzentwurf beschriebenen humanitären Kriterien der Auslese treffen auf so viele Menschen zu, dass letztlich das Kriterium der Integration ausschlaggebend sein wird. Das ist aber weder definiert noch ist geklärt, wer Integrationsaspekte feststellt und wie sie ermittelt und bewertet werden sollen. Zudem ist es unter der Sorge um Familienangehörige in Kriegs- und Krisengebieten sehr schwer, deutsch zu lernen und sich zu integrieren. Bei dieser Regelung besteht die Gefahr willkürlicher und intransparenter Entscheidungen.