Laut Gesetzesentwurf soll das Kindergeld um 15 Euro im Monat erhöht werden. Entsprechend ist vorgesehen, den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung (BEA) um je 24 Euro anzuheben. Insbesondere die steuerliche Entlastung durch die Erhöhung des BEA geht über das im 13. Existenzminimumbericht hinterlegte verfassungsrechtlich Notwendige hinaus.