„Die AWO ist sehr erfreut, dass sie im Verbund des Müttergenesungswerkes jetzt all jene Menschen mit ihren Angeboten unterstützen kann, die in ihrer Fürsorge für andere Familienmitglieder selbst krank zu werden drohen oder es schon sind“, führt Döcker aus. Dies war bisher aus stiftungsrechtlichen Gründen nicht möglich, weil die Stifterin verfügt hatte, dass die Stiftungsmittel Müttern zugute kommen sollten. Da heute aber zunehmend Väter familiäre Verantwortung übernehmen, wurden Mittel in eine Zustiftung eingebracht. Damit konnte der Satzungszweck erweitert werden. Alle Träger von Mutter-/Vater-Kind-Einrichtung der AWO haben in diese Zustiftung gespendet, um dies - gemeinsam mit Trägern anderer Wohlfahrtsverbände und Einzelspenden - zu ermöglichen.