Auf der Anhörung werden eine Initiative des Bundesarbeitsministeriums sowie zwei weitre Anträge diskutiert. Die AWO ist hierzu mit ihrer Expertise geladen und hat eine Stellungnahme verfasst. Das Anliegen der Initiative des Bundesarbeitsministeriums sowie der beiden Anträge - eine neue Balance zwischen Fördern und Fordern zu schaffen - wird durch die AWO ausdrücklich unterstützt. In der Fachwelt besteht bereits seit langem Konsens darüber, dass die rigorose Ausrichtung auf den ersten Arbeitsmarkt nicht für alle eine Lösung bietet und öffentlich geförderte Beschäftigung eine Option sein kann, um besonders verfestigt Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven zu eröffnen. Die AWO sieht es als essentiell an, dass das Steuerungs- und Controllingsystem der Bundesagentur für Arbeit so umgestaltet werden, dass Zwischenziele besser berücksichtigt werden können. Nur so kann gewährleistet werden, dass auch wirklich diejenigen gefördert werden, die Unterstützung am nötigsten haben.
Für die Zukunft fordert die AWO zudem wieder effektiv einsetzbare Regelinstrumente. Wichtig wäre es, auf die sonst üblichen Kriterien der Zusätzlichkeit, des öffentlichen Interesses sowie der Wettbewerbsneutralität zu verzichten und eng mit lokalen Beiräten zusammenzuarbeiten, damit den Sorgen lokaler Unternehmen über drohende Wettbewerbsverzerrungen Rechnung getragen werden kann. Gleichzeitig wünscht sich die AWO von der Bundesregierung mehr Mut und die Erprobung des so genannten Passiv-Aktiv-Transfers. Die AWO hat hierzu gemeinsam mit den anderen Wohlfahrtsverbänden ein Konzept vorgelegt.
Ebenso begrüßt die AWO die Vorschläge zur besseren Betreuung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Arbeitsagenturen und Jobcenter. Die AWO besteht aber darauf, dass der Ausbau der Betreuungsstrukturen nicht zu Lasten der Eingliederungsmittel gehen darf. Diese wurden in den letzten Jahren bereits bis an die Grenze des Vertretbaren gekürzt. Die neue Initiative der Bundesregierung sieht nun vor, dass für die neuen Programme weitere 750 Millionen Euro vorab aus dem Eingliederungstitel abgezogen werden. Auch wenn dies eine Umverteilung darstellt, werden einige Jobcenter weniger Mittel zur Verfügung haben, worunter die Langzeitarbeitslosen leiden werden. „Ausreichende Mittel für alle Jobcenter sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass positive Gesamtwirkungen erzielt werden können“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.