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AWO fordert klare Priorität für Jobcenter bei Grundgesetzänderung

08.02.2010 Maßstab für einen Kompromiss sind die Betroffenen; Ausweitung von Optionskommunen nicht um jeden Preis!

"Wir begrüßen es, dass die Union intern eine einheitliche Linie für die verfassungsgemäße Organisation der Jobcenter gefunden hat und die SPD bei ihrem Angebot bleibt, eine vernünftige Grundgesetzänderung mitzutragen", sagt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und dringt auf ein zügiges Verfahren. "Denn erst wenn die Organisationsfrage geklärt ist, können alle Beteiligten ihre Kräfte endlich auf die dringend nötigen Verbesserungen bei der Betreuung und Eingliederung der Langzeitarbeitslosen konzentrieren."

Der AWO Bundesverband warnt allerdings davor, zu stark auf die "Optionskommunen" zu setzen, in denen die Kommunen in Eigenregie die Bundesmittel einsetzen. Aus Sicht der AWO muss der Kompromiss dazu führen, dass die betroffenen Menschen "möglichst flächendeckend gleichermaßen von den Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen profitieren, wie es bisher in vielen ARGEn der Fall war."

Ein Ausbau der "Optionskommunen" könne Gefahren bieten. Insbesondere ist hier die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zu nennen und die Kriterien, die für den Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente gelten sollen. "In jedem Fall muss der Einsatz der Bundesmittel in den optierenden Kommunen transparent und nachvollziehbar sein. Wir brauchen bundeseinheitliche Standards für die Betreuung und Vermittlung, für das Angebot arbeitsmarktpolitischer Instrumente und bei der Arbeitsmarktberichterstattung", betont der AWO Bundesverband. „Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit darf nicht über den Umweg der Option kommunalisiert werden. Nur mit vereinten Kräften kann das Problem langfristig gemeinsam gelöst werden. Wir brauchen einen starken Arbeitsmarktakteur und sozialräumliche Strategien. Das geht nur mit vernetzten Partnern“, bekräftigt Stadler die Position der AWO.