Eine Verbesserung der palliativen Versorgung ist aus Sicht der AWO auch für die Bewohnenden in Pflegeheimen notwendig. Immer häufiger ziehen schwer- und schwerstpflegebedürftige Menschen mit medizinisch aufwendigen Versorgungsbedarfen in ein Heim. Angesichts der vorgesehenen Veränderungen der Leistungsbeträge im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II, wird diese Entwicklung sich deutlicher fortsetzen. Damit wird die Zahl der Sterbenden in stationären Pflegeeinrichtungen in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Verbesserungen in der palliativen Versorgung lassen sich aktuell nur über steigende Pflegesätze und damit über steigende Eigenanteile der Bewohnenden finanzieren. Dies stellt jedoch eine soziale Benachteiligung gegenüber Menschen dar, die am Ende ihres Lebens in einem stationären Hospiz versorgt werden, denn dies wird von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. „Eine gute Versorgung am Lebensende muss alle Sterbeorte umfassen, deshalb muss die Finanzverantwortung für die Behandlungspflege in stationären Einrichtungen im SGB V verankert werden“, fordert Döcker. Nur so könne eine Schlechterstellung von Menschen im Pflegeheim vermieden werden. Zudem würde die palliative Versorgung in Pflegeheimen gestärkt und die würdevolle Versorgung der Bewohnenden in ihrer letzten Lebensphase gesichert werden.