Viele der geplanten Änderungen stellen de facto eher eine Verschärfungen zulasten der Betroffen dar und haben mit einer Rechtsvereinfachungen wenig gemein. Ein diskriminierendes Sonderrecht, das Ersatzansprüche verschärft oder dazu führt, dass Leistungsbeziehende geringere Leistungen erhalten, stellt weitere Hürden zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit auf und wird von der AWO entschieden abgelehnt. Überfällig und nachweislich rechtsvereinfachend wäre es, die schärferen Sonderregeln bei den Sanktionen für unter 25-Jährige abzuschaffen. Werden im schlimmsten Fall deren Mietzuzahlungen gestrichen und damit eine Wohnungslosigkeit herbeigeführt, führt dies zu einem hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
„Wir fordern zielführende Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren und Maßnahmen, die die Servicequalität der Jobcenter verbessern“, fordert daher AWO Bundesvorsitzende. Hierzu zähle z. B. Bagatellgrenzen und Pauschalen zugunsten der Leistungsbeziehenden aufzunehmen, denn Rückforderungen der Jobcenter, die im einstelligen Euro-Bereich liegen, stehen in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand. Ebenso unterstützt die AWO die Forderung des Bundesrates, auf den Eigenanteil von einem Euro je Schultag bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Kinder von SGB II-Beziehenden, zu verzichten. „Die Mitarbeitenden in den Jobcentern müssen sich auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren können, Leistungsberechtigte zu beraten und durch passgenaue Hilfen zu unterstützen, damit sie letztendlich wieder finanziell unabhängig werden können“, betont Stadler abschließend.