Der Rechtsanspruch solle den betroffenen Frauen und deren Kindern - unabhängig vom Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung - den Zugang zu Schutz und Hilfe sichern.
Frauenhäuser, die jährlich in Deutschland rund 40 000 Frauen und Kinder aufnehmen, leisten einen wichtigen Beitrag, um Frauen und deren Kinder vor Gewalt zu schützen und sie bei der Entwicklung gewaltfreier Lebensperspektiven zu unterstützen. "Die Frauenhäuser und andere Unterstützungseinrichtungen sind für Frauen unverzichtbar und dürfen im Zuge von Haushaltssanierungen nicht auf die Streichlisten gesetzt werden", so Brigitte Döcker. Die AWO fordert Bund, Länder und Kommunen auf, eine bundesweit einheitliche und zuverlässige Finanzierung der Frauenunterstützungseinrichtungen bei Gewalt sicherzustellen.
Die AWO kritisiert ebenso die geplante Verlängerung der Ehebestandszeiten, die es Frauen erschwere, sich aus gewaltgeprägten Ehen zu lösen, wenn sie kein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben.