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AWO fordert Überschüsse an Bedürftige weiterzugeben

12.04.2012 Berlin, 12. April 2012. „Die Überschüsse dürfen jetzt nicht dem Vorwahlkampf geopfert werden, sondern sollten dazu dienen, die Quellen aus denen soziale und gesundheitliche Ungleichheit entspringt, abzubauen“,

mahnt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts der heute vom Statischen Bundesamt bekannt gegebenen Finanzierungsüberschüsse der Sozialversicherung in Höhe von fast 14 Mrd. Euro. „Sinnvoller als Rückzahlungen an die Beitragszahler sind gezielte Entlastungen für Geringverdiener“, fordert Stadler.

„So zum Beispiel ist die Abschaffung der Praxisgebühr, die nicht zu einer Reduzierung von Arztbesuchen führte, sondern eher zur  Verschleppung gesundheitlicher Probleme, vor allem bei Geringverdienern, ein wichtiger Schritt zum Abbau sozialer und gesundheitlichen Ungleichheit“, fordert Stadler. Auch könne die Vermittlung von Wissen über gesunde Ernährung, Bewegung usw., also grundlegende Prävention, am besten  von frühester Kindheit an,  gesundheitsschädigendes Verhalten reduzieren. Diese wissenschaftlich belegte Tatsache könne somit wiederum später Kosten im Gesundheitswesen sparen.

Der Überschuss der Pflegeversicherung von 300 Millionen für 2011 würde sich sofort auflösen, setzte man, wie absolut überfällig, einen neuen, erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriff mit entsprechenden Leistungsausweitungen insbesondere für Demenzkranke um. Zudem täusche der aktuelle Überschüsse darüber hinweg, das die Pflegeversicherung eigentlich unter einem chronischen Einnahmeproblem leide. „Nur die Einführung einer Pflege-Bürgerversicherung, in die alle Beschäftigten, Selbständige und Beamte einzahlen, kann das Problem dauerhaft lösen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende.

„Da viele, die arbeitslos werden, die Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld  nicht mehr erfüllen, ist es nur logisch, dass die Arbeitslosenversicherung 2011 weniger Geld ausgegeben hat“, kritisiert Stadler die Zahlen für die Arbeitslosenversicherung. Eine Ursache liege in der Zunahme der so genannten atypischen Beschäftigung. „Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld sollten herabgesetzt werden, damit mehr Menschen diese Leistung erhalten können statt sofort Hartz-IV-Leistungen zu beziehen“, fordert Stadler. Derzeit müssen Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor ihrem Jobverlust mindestens zwölf Monate Beiträge gezahlt haben, um sechs Monate Arbeitslosengeld zu bekommen. Stadler plädiert für eine Ausweitung der Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre. Das hieße, dass kurzzeitig Beschäftigte mehr Zeit hätten, die erforderlichen Beitragsmonate zu sammeln. „Eine solche Veränderung würde denen zugute kommen, die es brauchen und gleichzeitig systematisch die Steuerkassen entlasten“, so der AWO Bundesvorsitzende abschließend.