Schulsozialarbeit ist in der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule ein wichtiges Instrument, um alle Schüler ihren individuellen Anforderungen entsprechend, fördern zu können. Gerade angesichts der Tatsache, dass in der Bundesrepublik Bildungserfolg sehr stark von der Herkunft abhängt, kann Schulsozialarbeit die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen deutlich verbessern.
Individueller Förderbedarf ergibt sich häufig aus der Lebenswelt von Schülern außerhalb der Schule. Hier dockt die Schulsozialarbeit an. Ihre vielfältigen Angebote von der sozialen Gruppenarbeit über Antiaggressionskurse, Beratung von Eltern, Vermittlung von Kontakten bis zur Kooperation mit anderen wichtigen Institutionen und Einrichtungen, z.B. bei der Berufsorientierung, können die schulischen Angebote sinnvoll ergänzen. Die positive Wirkung ist durch die jahrzehntelange Erfahrung der Träger, wie zum Beispiel der AWO bestätigt. Der Ausbau der Ganztagsschule und inklusiver Schulen verstärkt den Bedarf dieser Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule zukünftig noch.
Der heute im Bundestag zu beratende Antrag fordert deshalb mit Recht den Ausbau und eine dauerhafte Absicherung der Schulsozialarbeit an allen Schulen durch ihre rechtliche Verankerung im Jugendhilferecht des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) als Regelleistung. Damit könnte die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule in der Schulsozialarbeit bei Wahrung der Eigenständigkeit der Jugendhilfe gewährleistet werden, so dass die Kompetenzen der Jugendhilfe in der Praxis wirksam werden können. Darüber hinaus müsste in einer neuen Föderalismusdebatte über die Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Bildung die Schulsozialarbeit als Regelleistung einbezogen werden.