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AWO fordert: Minijobs nur mit Mindestlohn

05.02.2014 „Der beschlossene Mindestlohn darf jetzt nicht durch Ausnahmeregelungen verwässert werden. Er muss auch uneingeschränkt für Minijobs gelten“, fordert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. „Grundsätzlich sind Minijobs einzudämmen, denn sie erfüllen nur selten die vielzitierte Brückenfunktion in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“, ergänzt der Bundesvorsitzende.

Eine aktuelle Anfrage der Arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Grünen zeigt: 59 Prozent der Minijobber arbeiten derzeit für einen Stundenlohn von unter 8,50 Euro. Zudem üben 2,6 Millionen Beschäftigte zusätzlich zu ihrem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis einen Minijob aus. „Bei diesen Zahlen ist davon auszugehen, dass ein Einkommen für viele nicht zum Leben reicht“, unterstreicht Stadler.

Für einige Personengruppen mögen Minijobs für einen begrenzten Zeitraum das richtige Instrument sein. „Nicht tragbar ist, dass geringfügig Beschäftigte hinsichtlich der Bezahlung und weiterer Arbeitnehmerrechte systematisch benachteiligt werden. Das verstößt schlicht gegen geltendes Recht: Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Teilzeit- und Befristungsgesetz bezieht ausdrücklich auch geringfügig Beschäftigte mit ein“, betont Stadler. Um Missbrauch einzudämmen, fordert die AWO beispielsweise eine begrenzte Arbeitszeit bei Minijobs von zwölf Stunden pro Woche.

Befürchtungen wonach ein Mindestlohn bei Minijobs Schwarzarbeit fördere, weist Stadler zurück: „Es kann kein Argument sein, dass nur weil man Schwarzarbeit befürchtet, Arbeitnehmer uneingeschränkt dem System des Lohndumpings überlässt.“ Von der Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Sozialkassen. Schätzungen zufolge könnten rund 5 Millionen Beschäftigte von einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro profitieren. Und auch der Staatshaushalt würde höhere Einnahmen erzielen: Ein solcher Stundenlohn würde dem Staat zusätzlich 2,67 Milliarden Euro Einkommensteuern einbringen, hinzu kämen 2,68 Milliarden Euro an Sozialversicherungsbeiträgen (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen). Nicht zuletzt ergäbe sich eine Ausgabenreduktionen beim Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Sozialhilfe und Kindergeldzuschlag. Durch einen Mindestlohn von 8,50 Euro müsste der Sozialstaat 1,7 Milliarden Euro weniger zahlen.* Geld, das an anderer Stelle im Sozialstaat sinnvoll eingesetzt werden kann.

„8,50 Euro sind jedoch nur der Anfang“, erklärt Stadler und ergänzt: „Um das Einkommen, gerade von Familien auskömmlich zu sichern und auch drohender Altersarmut vorzubeugen, brauchen die Arbeitnehmer in Deutschland gerechte Löhne und gesicherte Arbeitsverhältnisse.“ Der Mindestlohn verhindert, dass Menschen trotz Arbeit in Armut leben müssen. Vorrangig für die AWO sind tarifvertragliche Vereinbarungen, die den Mindestlohn deutlich übersteigen. Nur so ist Lohndumping zielgerecht zu vermeiden.



* Berechnung der Hans-Böckler-Stiftung